Mitgliedschaft
Mitglied im PONTES-Netzwerk kann jede juristische oder natürliche Person werden, die durch eine mit der PONTES-Agentur abgeschlossene Kooperationsvereinbarung ihre Zusammenarbeit mit dem Netzwerk bekundet. Die Kooperationsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Netzwerkpartner.
Grundlage der Mitarbeit im PONTES-Netzwerk ist die Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des Netzwerkes, die Anerkennung der Netzwerkgremien, der von der PONTES-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze und Regeln der Zusammenarbeit sowie der Beitragsordnung und des Leistungskataloges der PONTES-Agentur.
